Sachkunde: Schadnagerbekämpfung mit Rodentiziden – Lehrgang mit Prüfung & Zertifikat (1 Tag online + 3 Tage Präsenz)
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Sachkunde Schadnagerbekämpfung: Ihre Berechtigung für den professionellen Einsatz von Rodentiziden
Ratten und Mäuse verursachen in Betrieben erhebliche Hygiene-, Material- und Reputationsschäden – wirksam bekämpfen lassen sie sich meist nur mit Rodentiziden. Genau deren Anwendung ist gesetzlich streng geregelt: Wer beruflich Fraßköder mit antikoagulanten Wirkstoffen einsetzt, benötigt eine behördlich anerkannte Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung – und wer beruflich Wirbeltiere tötet (auch mit Schlagfallen), zusätzlich die Sachkunde nach § 4 Tierschutzgesetz.
Mit unserem Sachkundelehrgang erwerben Sie beide Qualifikationen in einem kompakten Format: 1 Online-Tag + 3 Präsenztage mit theoretischer und praktischer Prüfung. Nach bestandener Prüfung sind Sie berechtigt, Rodentizide eigenverantwortlich zu erwerben und im Rahmen der Zulassung anzuwenden – und können dies gegenüber Behörden, Auftraggebern und Auditoren nachweisen.
Die Durchführung erfolgt durch unseren erfahrenen Schulungspartner.
Warum die Sachkunde jetzt Pflicht ist
Die Anforderungen wurden in den letzten Jahren deutlich verschärft:
- Seit dem 1. Januar 2025 gelten die Abgabevorschriften der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV): Rodentizide unterliegen einem Selbstbedienungsverbot und dürfen nur noch an Personen abgegeben werden, die ihre Verwendungsberechtigung (Sachkunde) nachweisen. Ohne Sachkunde ist der Einkauf professioneller Rodentizide faktisch nicht mehr möglich.
- Mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung (in Kraft seit 05.12.2024) ist die Sachkundepflicht für Biozid-Schädlingsbekämpfungsmittel in § 15c i. V. m. Anhang I Nr. 4.4 GefStoffV klar geregelt – nachzuweisen durch einen behördlich anerkannten Lehrgang mit Prüfung.
- Für die gewerbliche Schädlingsbekämpfung gilt die Sachkundepflicht bereits heute. Lediglich für die gelegentliche Schadnagerbekämpfung im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb läuft noch eine Übergangsfrist (aktuell bis 28.07.2030, Bundesratsbeschluss vom 12.06.2026) – wer früh schult, sichert sich Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit.
Für wen ist der Lehrgang geeignet?
- Mitarbeitende und Quereinsteiger in der professionellen Schädlingsbekämpfung
- Facility Management, Gebäudedienstleister und Hausverwaltungen mit eigenem Schädlingsmonitoring
- Hygiene- und QS-Verantwortliche in Lebensmittelbetrieben, Gastronomie, Hotellerie, Logistik und Landwirtschaft
- Kommunale Betriebe (z. B. Bauhöfe, Entsorgung, Kanalunterhaltung)
- Alle, die Rodentizide rechtssicher erwerben, auslegen und dokumentieren wollen
Teilnahmevoraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, gute Deutschkenntnisse.
Aufbau des Lehrgangs
Modul 1 – Online (1 Tag): „Töten von Wirbeltieren“ nach § 4 TierSchG Tierschutzrechtliche Grundlagen, Kriterien einer tierschutzgerechten Betäubung und Tötung, Anatomie/Physiologie und Verhalten von Ratten und Mäusen, geeignete Tötungsverfahren und deren korrekte Durchführung, artenschutzrechtliche Bezüge (BNatSchG). Bequem vom Arbeitsplatz oder von zu Hause aus.
Modul 2 – Präsenz (3 Tage) - verschiedene Standorte: „Anwendung von Rodentiziden“ Rechtsgrundlagen (GefStoffV, TRGS 523, EU-Biozidrecht, ChemBiozidDV, CLP/REACH, Abfall- und Transportrecht), Wirkstoffe und Wirkungsweise antikoagulanter Rodentizide, Risiken für Mensch, Nicht-Zielorganismen und Umwelt, Risikominderungsmaßnahmen (RMM) und gute fachliche Anwendung, Befallsermittlung und Köderstrategie inkl. Fachrechnen (Köderbedarf, Beköderungsdichte), Köderschutzstationen, Dokumentation, Erste Hilfe und Antidote, praktische Übungen.
Prüfung: Der Lehrgang schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung gemäß den behördlichen Vorgaben ab.
Termine 2026
| Modul | Datum | Format / Ort |
|---|---|---|
| Modul 1: Töten von Wirbeltieren (§ 4 TierSchG) | Di., 08.09.2026 | Online (Live-Seminar) |
| Modul 2: Anwendung von Rodentiziden inkl. Prüfung | Di., 22.09. – Do., 24.09.2026 | Präsenz in 59457 Werl |
Weitere Termine auf Anfrage – sprechen Sie uns an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Ihr Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung erhalten Sie:
- Sachkundenachweis für die Bekämpfung von Nagetieren mit Rodentiziden nach § 15c Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.4 GefStoffV (behördlich anerkannter Lehrgang)
- Sachkundenachweis „Töten von Wirbeltieren“ nach § 4 TierSchG – zugleich Grundlage für den Erlaubnisantrag nach § 11 TierSchG bei gewerbsmäßiger Wirbeltierbekämpfung
- Nachweis der Verwendungsberechtigung für den Erwerb sachkundepflichtiger Rodentizide (ChemBiozidDV)
Gültigkeit: Die Sachkunde ist durch die Teilnahme an einem anerkannten Fortbildungslehrgang spätestens alle sechs Jahre aufzufrischen (Anhang I Nr. 4.4 Abs. 5 GefStoffV). Wir erinnern Sie rechtzeitig und bieten passende Fortbildungen an.
Rechtliche Grundlagen im Überblick
Der Lehrgang vermittelt die Sachkunde auf Basis der folgenden Vorschriften:
1. EU-Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Rodentizide sind zulassungspflichtige Biozid-Produkte der Produktart 14 (Hauptgruppe 3 „Schädlingsbekämpfungsmittel“, Anhang V). In der Zulassung wird u. a. die Verwenderkategorie festgelegt: breite Öffentlichkeit, berufsmäßige Verwender oder geschulte berufsmäßige Verwender. Antikoagulante Rodentizide für den professionellen Einsatz sind regelmäßig der Kategorie „geschulter berufsmäßiger Verwender“ vorbehalten – und lösen damit die Sachkundepflicht aus.
2. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Neufassung vom 05.12.2024 – Abschnitt 4a
- Sachkundepflicht (§ 15c Abs. 1 und 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.4): Erforderlich für Schädlingsbekämpfungsmittel der Hauptgruppe 3, die akut toxisch Kat. 1–3, CMR Kat. 1A/1B oder STOT SE/RE Kat. 1 eingestuft sind oder für die die Verwenderkategorie „geschulter berufsmäßiger Verwender“ festgelegt wurde. Der Nachweis erfolgt über die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang mit theoretischer und praktischer Prüfung.
- Fachkunde (§ 15b): Für die berufsmäßige Verwendung von Biozid-Schädlingsbekämpfungsmitteln generell erforderlich – die Sachkunde baut darauf auf (siehe unsere Fachkunde-Schulungen).
- Anzeigepflicht (§ 15c Abs. 2 i. V. m. Anhang I Nr. 4.2.1): Arbeitgeber müssen die erstmalige Verwendung entsprechender Biozid-Produkte (bzw. die Wiederaufnahme nach über einjähriger Unterbrechung) spätestens sechs Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzeigen – in NRW bei der Bezirksregierung.
- Fortbildungspflicht (Anhang I Nr. 4.4 Abs. 5): Auffrischung der Sachkunde spätestens alle sechs Jahre durch einen anerkannten Fortbildungslehrgang.
3. TRGS 523 „Schädlingsbekämpfung“ / LASI-Vorgaben Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe konkretisieren Schutzmaßnahmen und die Lehrgangsinhalte. Die Länder (LASI) haben zudem einheitliche Anforderungen an Sachkundelehrgänge für Rodentizide veröffentlicht (Lehreinheiten, Praxisanteile, Prüfung), an denen sich dieser Lehrgang orientiert. Eine eigene TRGS zur Rodentizid-Sachkunde (TRGS 541) ist in Vorbereitung.
4. Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV), §§ 10–13 – seit 01.01.2025 Regelt die Abgabe: Selbstbedienungsverbot für Rodentizide, Abgabe nur durch sachkundiges Personal und nur an Erwerber mit nachgewiesener Verwendungsberechtigung. Ihr Sachkundenachweis ist damit zugleich Ihr „Einkaufsschein“ für professionelle Rodentizide – auch bei uns im Shop.
5. Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 4 Abs. 1: Ein Wirbeltier darf nur töten, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
- § 4 Abs. 1a: Wer berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere tötet, muss die Sachkunde gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen.
- § 11: Die gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren ist erlaubnispflichtig – der Sachkundenachweis aus Modul 1 ist Grundlage des Erlaubnisantrags.
6. Flankierende Vorschriften (Lehrgangsinhalt) Infektionsschutzgesetz (behördlich angeordnete Bekämpfungsmaßnahmen), Bundesnaturschutzgesetz/Artenschutz, Arbeitsschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung, CLP- und REACH-Verordnung, Abfall- und Gefahrgutrecht sowie die Risikominderungsmaßnahmen (RMM) aus den Produktzulassungen der BAuA.
Die Rolle der Bezirksregierung
In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen die zuständigen Behörden für Anzeigen, Erlaubnisse und Befähigungsscheine rund um Tätigkeiten mit Biozid-Produkten; die Anerkennung von Sachkundelehrgängen erfolgt zentral durch das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW (LfGA). Für Sie heißt das konkret:
- Sie absolvieren den behördlich anerkannten Lehrgang und bestehen die Prüfung.
- Ihr Betrieb zeigt die (erstmalige) Verwendung sachkundepflichtiger Biozid-Produkte mindestens sechs Wochen vor Beginn bei der zuständigen Bezirksregierung an (für Werl/Kreis Soest: Bezirksregierung Arnsberg; maßgeblich ist der Sitz Ihres Betriebs).
- Den Sachkundenachweis halten Sie für Behörden, Auditoren und den Einkauf von Rodentiziden bereit.
Gerne stellen wir Ihnen nach dem Lehrgang eine Übersicht der zuständigen Behörden und der Anzeigeformulare zur Verfügung.
Sachkunde oder Fachkunde – was brauche ich?
Die Fachkunde (z. B. unsere Online-Schulungen „Fachkunde: Ameisen“) berechtigt zur berufsmäßigen Anwendung von Biozid-Produkten, die für „berufsmäßige Verwender“ zugelassen sind. Die Sachkunde ist die höhere Qualifikationsstufe: Sie ist zwingend, sobald Produkte eingesetzt werden, die aufgrund ihrer Einstufung oder Zulassung „geschulten berufsmäßigen Verwendern“ vorbehalten sind – das betrifft insbesondere antikoagulante Rodentizide. Kurz: Für Fraßköder gegen Ratten und Mäuse führt an der Sachkunde kein Weg vorbei.
Im Preis enthalten
- Teilnahme an Modul 1 (online) und Modul 2 (3 Präsenztage)
- Theoretische und praktische Prüfung inkl. Prüfungsgebühr
- Schulungsunterlagen (digital/Print)
- Zertifikate/Sachkundenachweise nach bestandener Prüfung
- Pausenverpflegung und Getränke an den Präsenztagen
Nicht enthalten: Anreise und Übernachtung.
Organisatorisches
- Durchführung: durch unseren externen Schulungspartner Nach Ihrer Buchung erhalten Sie die Anmeldebestätigung mit Zugangsdaten (Modul 1) und Anfahrtsinformationen (Modul 2).
- Beide Module gehören zusammen: Der vollständige Sachkundenachweis setzt die Teilnahme an Modul 1 und Modul 2 sowie die bestandene Prüfung voraus.
- Rechnungsstellung mit ausgewiesener MwSt.; Firmenbuchungen für mehrere Teilnehmer auf Anfrage.
Häufige Fragen (FAQ)
Ich nutze nur Schlagfallen – brauche ich den Lehrgang trotzdem? Wer berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere tötet, benötigt in jedem Fall die Sachkunde nach § 4 TierSchG (Modul 1) – auch bei rein mechanischen Verfahren. Die Gefahrstoff-Sachkunde (Modul 2) kommt hinzu, sobald Rodentizide eingesetzt werden.
Wie lange ist die Sachkunde gültig? Sie muss spätestens alle sechs Jahre durch einen anerkannten Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden (Anhang I Nr. 4.4 Abs. 5 GefStoffV).
Ich bin Landwirt – gilt für mich eine Übergangsfrist? Für die gelegentliche Schadnagerbekämpfung im eigenen Betrieb wurde die Übergangsfrist zuletzt bis zum 28.07.2030 verlängert. Für die gewerbliche Schädlingsbekämpfung und alle übrigen Anwender gilt die Sachkundepflicht bereits jetzt. Frühzeitig zu schulen lohnt sich – die Lehrgangsplätze sind begrenzt.
Kann ich nach dem Lehrgang Rodentizide bei Kaeferling Pro kaufen? Ja. Mit Ihrem Sachkundenachweis erfüllen Sie die Abgabevoraussetzungen der ChemBiozidDV und können sachkundepflichtige Rodentizide bei uns beziehen.
Ersetzt der Lehrgang die Ausbildung zum geprüften Schädlingsbekämpfer (IHK)? Nein. Der Sachkundelehrgang vermittelt die gesetzlich geforderte Mindestqualifikation für die Schadnagerbekämpfung mit Rodentiziden – die IHK-Ausbildung ist der umfassende Berufsabschluss
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Ich nutze nur Schlagfallen – brauche ich den Lehrgang trotzdem?
Wie lange ist die Sachkunde gültig?
Ich bin Landwirt – gilt für mich eine Übergangsfrist?
Kann ich nach dem Lehrgang Rodentizide bei Kaeferling Pro kaufen?
Ersetzt der Lehrgang die Ausbildung zum geprüften Schädlingsbekämpfer (IHK)?
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